Entsorgung von PET

Es muss leider vermehrt festgestellt werden, dass in den PET-Entsorgungssäcken auch Flaschen und Behälter aus PE (z.B. Shampooflaschen, Milchflaschen, Waschmittel- und Weichspülerflaschen usw.) entsorgt werden. Diese Abfallstoffe müssen hingegen mit dem allgemeinen Kehricht (Container mit Plomben oder gebührenpflichtige Abfallsäcke) dem Restmüll zugeführt werden.

Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste und Mitarbeiter über die Vorschriften bezüglich Abfallbeseitigung.

Das Gesetz zur Abfallbewirtschaftung sowie entsprechende Merkblätter können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden und sind auch auf der Homepage der Gemeinde Samnaun (www.gemeindesamnaun.ch) abrufbar.

Wir machen darauf aufmerksam, dass ab sofort vermehrt Kontrollen durchgeführt werden. Sämtliche Vergehen gegen das Abfallbewirtschaftungsgesetz werden der PEB gemeldet. Diese stellt die entsprechenden Bussen für widerrechtlich entsorgte Abfälle aus.

Sollte diese Weisung nicht befolgt werden, kann künftig der Abfall in den Kehrichthäuschen nur überwacht entsorgt werden. Das bedeutet, dass die Entsorgungszeiten wieder stärker eingeschränkt und die entstehenden Kosten auf die jährlichen Gebühren verteilt werden müssen.

Die kostenpflichtige Säcke zur Entsorgung von PET-Flaschen können bei der Gemeindekanzlei, Sennerei Samnaun oder beim EW-Samnaun bezogen werden.

Für sämtliche Auskünfte in Sachen Abfallentsorgung stehen Ihnen die Mitarbeiter der ARA Samnaun von Montag – Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr zur Verfügung (Tel. 081 / 868 55 27).

Informationen

Datum
17. November 2020

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