Mobile Heizungen im Freien - Vollzug Energiegesetz GR

Vorschriften

Gemäss den neuen Energievorschriften des Kantons Graubünden (seit 01.01.2011 in Kraft) ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein. Für die Herausgabe der Vignetten ist die Gemeinde zuständig.


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Informationen

Datum
7. Oktober 2011

Dokumente

Name
Mobile_Heizungen_im_Freien_-_Vollzug_Energiegesetz_Graubunden.pdf (PDF, 72.44 kB) Download 0 Mobile_Heizungen_im_Freien_-_Vollzug_Energiegesetz_Graubunden.pdf

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