Geldspielgesetzgebung
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Geldspielgesetz und auch die entsprechende Verordnung des Bundes im Kanton Graubünden vollständig in Kraft. Der Kanton Graubünden hat ein kantonales Geldspielgesetz und eine kantonale Geldspielverordnung erlassen.


Zuständigkeit
Das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden als kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde erteilt folgende Bewilligungen:

  • Kleinlotterien
  • Kleine Pokerturniere
  • Lokale Sportwetten

Aktionen

Zugehörige Objekte

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