Gesuch um Erteilung ein Lernfahrausweises

Wenn Sie erstmals eine Lernfahrausweis-Kategorie erwerben möchten, müssen Sie mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchsformular bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (Identitätskarte oder Reisepass) vorlegen. Die Einwohnerkontrolle prüft und bestätigt dann mit Stempel und Unterschrift Ihre Identität und leitet das Gesuchsformular mit den zugehörigen Unterlagen an das Strassenverkehrsamt weiter.

Die Gesuchsformulare können Sie hier als pdf-Datei downloaden und ausfüllen (Bitte verwenden Sie für den Ausdruck nur weisses Papier).

Vor dem Einreichen des Gesuchs haben Sie bei einem ermächtigten Optiker (oder Arzt) Ihr Sehvermögen testen zu lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Dieser Test muss nicht beigebracht werden, wenn Sie bereits einen Führerausweis einer anderen Kategorie besitzen und die entsprechende Prüfung nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.

Die notwendigen Beilagen können Sie dem Gesuchsformular entnehmen.

Beachten Sie bitte:

Wir dürfen den Lernfahrausweis erst nach bestandener Theorieprüfung erteilen.
Eine bestandene Theorieprüfung gilt für zwei Jahre. Nachher muss sie wiederholt werden, es sei denn, Sie besitzen bereits einen Führerausweis, der die gleichwertige Theorie voraussetzt.
Die Gültigkeit der Lernfahrausweise ist befristet. Sie kann nur bei einzelnen Kategorien verlängert werden und zwar nur ein Mal. Als Verlängerung gilt jede Erstreckung (ohne Unterbruch) der Gültigkeitsdauer. Weitere Verlängerungen dürfen wir von Gesetzes wegen auch infolge Krankheit, Auslandaufenthalt, Militärdienst usw. nicht gewähren.
Einen neuen Lernfahrausweis der gleichen Kategorie kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.
Verwendung des Lernfahrausweises im Ausland
Wenn Sie mit dem Lernfahrausweis im Ausland fahren wollen, dann erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Vertretung oder beim Grenzübertritt über die dort geltenden nationalen Vorschriften. Wir raten aber grundsätzlich davon ab, Lernfahrten im Ausland zu unternehmen.

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