Bauten ausserhalb der Bauzonen (BAB Formulare)

Der Baugesuchsteller reicht das Baugesuch der kommunalen Baubehörde ein. Diese prüft die Baueingabe auf Vollständigkeit und veranlasst die Publikation im Kantonalen Amtsblatt nach Art. 45 Abs. 1 und 2 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO), Art. 12a Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG), Art. 55 Abs. 5 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) und Art. 97 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG).

Die Auflagefrist beträgt 20 Tage.

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