Fahrbewilligungen Güterstrassen
Gemäss Art. 5 des Reglements für das Befahren von Güter- und Waldstrassen der Gemeinde Samnaun kann der Gemeindevorstand Ausnahmebewilligungen erteilen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 081 861 83 00 | kanzlei@samnaun.swiss |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Füllen Sie bitte das folgende Online-Formular aus.
Verfahren
Ihre bestellte Fahrbewilligung wird vorbereitet und Sie können die Vignette in den nächsten Tagen auf der Gemeindekanzlei abholen. Die Vignette ist bar an der Kasse zu bezahlen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.