Gesuch um Ausstellung einer Erbenbescheinigung

Die Erbbescheinigung i.S.v. Art. 559 Abs. 1 ZGB ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Erblasser und seine Erben namentlich aufgelistet sind. Sie ist mit der Erklärung der ausstellenden Behörde versehen, dass die aufgeführten Personen unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und der Erbschaftsklage (sowie der Herabsetzungsklage) als Erben anerkannt sind.

Für eine Beantragung einer Erbenbescheinigung müssen Sie das erforderliche Gesuchsformular vollständig ausfüllen und unterschrieben beim Bezirksgericht Inn einreichen.

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