Erneuerung des Eintrages ins Stimmregister (Auslandschweizer)
Gemäss Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung über die politische Rechte der Auslandschweizer müssen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die ihre politischen Rechte weiter aus-üben wollen, ihre Anmeldung alle 4 Jahre bei der Stimmgemeinde erneuern.
Die Gemeinde Samnaun stellt Ihnen daher dieses Formular zur Erneuerung Ihres Stimm-rechtseintrages zu. Wenn Sie Ihre Anmeldung erneuern wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und schicken Sie es an uns zurück.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abstimmungen und Wahlen | 081 861 83 06 | reto.walser@samnaun.swiss |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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