Erneuerung des Eintrages ins Stimmregister (Auslandschweizer)

Gemäss Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung über die politische Rechte der Auslandschweizer müssen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die ihre politischen Rechte weiter aus-üben wollen, ihre Anmeldung alle 4 Jahre bei der Stimmgemeinde erneuern.

Die Gemeinde Samnaun stellt Ihnen daher dieses Formular zur Erneuerung Ihres Stimm-rechtseintrages zu. Wenn Sie Ihre Anmeldung erneuern wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und schicken Sie es an uns zurück.

Aktionen

Zugehörige Objekte

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Bemerkung

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.

Verfahren

Sobald Ihr Gesuch für die Erneuerung des Eintrages bei uns eingegangen ist, werden wir Sie wieder in unser Stimmregister eintragen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.