Gesuchsformular zum Ausschank bzw. Kleinhandel von gebrannten Wassern

Bewilligung für einen Ausschank bzw. Kleinhandel:

wenn gebrannte Wasser (alle alkoholischen Getränke ausser Wein, Bier, Apfelwein & Champagner) ausgeschenkt oder Verkauf werden, wird eine kantonale Gebühr erhoben.

Online - Formular Kanton

Informationen

Datum
11. November 2020

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