Gesuchsformular zum Ausschank von gebrannten Wassern (einmalige Festwirtschaft)

Bewilligung zu einem einmaligen Fest- und Unterhaltungsanlass mit Alkoholausschank an:

wenn am bewilligten Anlass auch Spirituosen bzw. gebrannte Wasser (alle alkoholischen Getränke ausser Wein, Bier, Apfelwein & Champagner) ausgeschenkt werden, wird eine kantonale Gebühr erhoben.

Informationen

Datum
11. November 2020

Dokumente

Name
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