Wann ist das Stipendiengesuch einzureichen? Stipendiengesuche sind innert 3 Monaten nach Ausbildungs- beziehungsweise Schuljahresbeginn mit dem offiziellen Stipendienformular einzureichen. Stipendien sind für jedes Ausbildungsjahr neu zu beantragen. Stipendien können weder rückwirkend noch im Voraus zugesprochen werden.

 

Vor Ausbildungsbeginn bzw. vor Beginn des Schuljahres können keine Gesuche eingereicht werden. Dieser Eingabetermin für ein Stipendiengesuch ist auf jeden Fall einzuhalten (Poststempel ist massgebend). Sind nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Gesuchseingabe vorhanden, so ist das Gesuch trotzdem fristgerecht einzureichen. Die Beweislast für die fristgerechte Einreichung des Stipendiengesuches liegt bei der gesuchstellenden Person. Verspätet eingereichte Gesuche werden pro rata temporis berechnet.

Wie viel Stipendien erhalte ich?                                        Stipendienrechner                  
Die Höhe der Stipendien hängt von den anrechenbaren Kosten und den zu berücksichtigenden Einnahmen ab, welche beide gemäss der Stipendienverordnung berechnet werden. Aus diesem Grund kann diese Frage nur beantwortet werden, wenn das Stipendiengesuch vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wurde.

Auszahlung von Stipendien
Die Auszahlung eines Stipendiums erfolgt in der Regel zwei Mal jährlich durch die Fachstelle.

Kann der Ausbildungsbeitrag nicht definitiv zugesprochen werden, kann die Auszahlung des provisorisch festgelegten Ausbildungsbeitrages zur Hälfte erfolgen.

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