Identitätskarte für Schweizerinnen und Schweizer
Eine Identitätskarte für SchweizerbürgerInnen können Sie am Schalter der Einwohnerdienste beantragen und Sie erhalten die gewünschte Identitätskarte nach Hause zugestellt.

Wie müssen Sie vorgehen?
Für eine neue Identitätskarte müssen Sie persönlich mit einem aktuellen Passfoto auf der Gemeindekanzlei vorbeikommen (alte Identitätskarte mitbringen). Beachten Sie die Kriterien für die Annahme von  Passfotos.


Damit Sie sich über Ihre Identität ausweisen können, nehmen Sie Ihre bisherige Identitätskarte oder den Schriftenempfangsschein mit. Auch für (Klein-) Kinder muss eine Passfoto vorgelegt werden. Identitätskarten können nicht verlängert werden und sind abzugeben. Bei Entmündigten benötigen wir die Vollmacht des gesetzlichen Vertreters. Bei Verlust der Identitätskarte muss die Verlustanzeige der Polizei vorliegen. Kinder ab 7. Altersjahr müssen den Antrag unterzeichnen.
Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr erscheinen mit einem Elternteil am Schalter oder bringen deren Vollmacht mit.

Wann erhalten Sie die Identitätskarte?
Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Arbeitstage.

Wie lange ist die Identitätskarte gültig?
Kinder 5 Jahre
Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) 10 Jahre

Welche Gebühren sind zu bezahlen?
Erwachsene Fr. 70.00
Kinder (bis 18 Jahre) Fr. 35.00

Die Gebühren müssen direkt am Schalter bar bezahlt werden.

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