Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus 5 (fünf) Mitgliedern. Sie konstituiert sich selbst.
Die Geschäftsprüfungskommission prüft spätestens nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung sämtlicher Gemeindeämter und allfälliger Sonderkassen. Sie hat dem Gemeinderat schriftlich Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Näheres regelt das vom Gemeinderat erlassene Reglement.

Die Geschäftsprüfung hat sich insbesondere auf die Geschäftsführung des Vorstandes und der übrigen Behörden zu erstrecken. Soweit nötig kann die Geschäftsprüfungskommission für ihre Unterstützung private Sachverständige beiziehen. Die Geschäftsprüfungskommission ist auch berechtigt, Einsicht in die Geschäftsführung und die Buchhaltung jener Institutionen zu nehmen, welche von der Gemeinde jährlich finanzielle Beiträge erhalten.

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Geschäfsprüfungskommission
Kirchweg 25
7562 Samnaun-Compatsch

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