Abmelden bei der Gemeinde |
Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangschein). Sind Sie militär- oder zivilschutzdienstpflichtig, müssen Sie ebenfalls Ihr Dienstbüchlein mitbringen. Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen. |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung |
| zugehörige Online-Dienste: | Abmeldung / Wegzug (Schweizer/innen) |
| Ansprechspersonen: | Schiller Brigitta |
| zuständig: | Einwohnerkontrolle |
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