Der Gemeinderat besteht aus 9 Mitgliedern, welche unter dem Vorbehalt von Art. 29 nicht gleichzeitig dem Vorstand oder der GPK angehören dürfen.

Der Gemeinderat wählt für die jeweilige Amtsdauer einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten und bestellt den Gemeinderatssekretär. Er setzt seine Geschäftsordnung fest und regelt darin auch den Geschäftsverkehr mit dem Vorstand.

Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu.

Mindestens ein Mitglied des Gemeindevorstandes wohnt den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme bei.

Der Gemeinderat überwacht die ganze Gemeindeverwaltung eingeschlossen die separat verwalteten Gemeindebetriebe und die ausgelagerten Trägerschaften. Er kann hiefür die GPK oder besondere Kommissionen einsetzen, welche sich aus Mitgliedern des Gemeinderates zusammensetzen.

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Gemeinderat
Kirchweg 25
7562 Samnaun-Compatsch

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