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Die Gemeindeversammlung wird vom Vorstand einberufen und vom Gemeindepräsidenten geleitet.

Die Abstimmungen werden offen durchgeführt. Sie sind schriftlich vorzunehmen, wenn 10 der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangen.

Massgebend ist bei der offenen Abstimmung das absolute Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

Bei der schriftlichen Abstimmung ist das absolute Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen massgebend. Leere Stimmzettel werden nicht gezählt. Stehen die Stimmen ein, ist die Vorlage abgelehnt.

Aufgaben:Unterlagen zu den Geschäften sind gleichzeitig zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei aufzulegen.
Kompetenzen:Es darf nur über Verhandlungsgegenstände Beschluss gefasst werden, welche auf der mindestens 10 Tagen vor der Gemeindeversammlung bekanntgegebenen Traktandenliste verzeichnet sind.
Voraussetzungen:In dringenden Fällen kann der Vorstand die Gemeindeversammlung ohne die Einhaltung der 10-tägigen Frist einberufen.

Jede ordnungsgemäss einberufene Gemeindeversammlung ist beschlussfähig.
Nächste Gemeindeversammlungen:
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Letzte Gemeindeversammlungen:
Datum Lokalität Kontakt
19. Apr. 2012 20:30 - 23:00 Uhr Festsaal im Schulhaus Samnaun-Compatsch hans.kleinstein@gemeindesamnaun.ch
14. Dez. 2011 20:30 Uhr Festsaal im Schulhaus Samnaun-Compatsch hans.kleinstein@gemeindesamnaun.ch
28. Juni 2011 20:30 Uhr Festsaal im Schulhaus Samnaun-Compatsch hans.kleinstein@gemeindesamnaun.ch
15. Dez. 2010 20:30 Uhr Festsaal im Schulhaus Samnaun-Compatsch hans.kleinstein@gemeindesamnaun.ch