Abstimmungen / Wahlen
Urnenstandorte - Gemeindekanzlei
- Kirche in Samnaun-Compatsch
- Kirche in Samnaun-Dorf
Urnen Öffnungszeiten - Freitag: Bürozeiten 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 17-30 Uhr
- Sonntag: 09:30 Uhr, nach dem Gottesdienst in Samnaun-Comapatsch
- Sonntag: 10:00 Uhr, vor dem Gottesdienst in Samnaun-Dorf
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Bedingungen / Voraussetzungen | Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und den Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. | Brieflich abstimmen | Was ist zu beachten? - Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Samstag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
| | Kontakt | reto.walser@gemeindesamnaun.ch |
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